„Wir streben an, dass Radio zukünftig komplett zu personalisieren“ Marco Maier – der neue HIT RADIO FFH-Chef
Bei welchem Hit der hessische Radiohörer lauter dreht – die Macher von HIT RADIO FFH wissen es. Die Vision der langjährigen Rundfunk-Marktführer aus dem Frankfurter Vorort Bad Vilbel ist klar: „Wir streben an, dass Radio zukünftig komplett zu personalisieren.“ Dies war eine der Kernaussagen von Marco Maier, dem neuen Geschäftsführer des privaten Rundfunk-Unternehmens Radio/Tele FFH GmbH, beim 68. Rhein-Main Journalisten-Stammtisch.
Seit ein paar Wochen ist es Realität: Vier Menschen hören zur selben Zeit ein und denselben Radiosender – und hören doch nicht das gleiche. FFH+ heißt das neue Programm von HIT RADIO FFH, das über das Internet zu empfangen ist und auf die Vorlieben seiner Hörer eingeht. „Radio-Revolution“ nennt es der Sender. Das Programm, was in der Radio- und Mineralwasser-Stadt hinter den Kulissen abläuft, fasst Maier so zusammen: „FFH+ ist unser erster Schritt in der digitalen Transformation.“
Marco Maier ließ im 300-Sekunden-Statement tief ins Radiomacher-Herz blicken: Nuancen sind es, die Veränderungen im „normalen“ Radio bringen. Hessischer Fokus, Geschichten, die für Hessen relevant sind. Die FFH-DNA ist eben hessisch. Der Audiomarkt boomt und bleibt nach wie vor der wichtigste Informationsdienst. Eine Revolution im UKW-Bereich sei jedoch nicht zu erwarten: Wie „seine“ Moderatorinnen und Moderatoren sprechen, ihre Tonalität – darauf kommt’s an.
Marco Maier hat auch eine klare Vision, wie er Spotify und Co. den Kampf ansagen möchte und natürlich seinen Mitbewerbern, wie etwa HR3, in Zukunft eine Nasenlänge voraus bleiben möchte.
Stolz ist Maier, dass FFH+ im eigenen Haus entwickelt wurde. Da liege es doch nahe, die eigene Vision mit dem eigenen Team zu realisieren. Und genau da liegt sein Fokus. Er schätz sein Team sehr. Nicht erstaunlich ist daher auch sein oberstes Gebot für 2020, das prima Arbeitsklima bei FFH zu fördern und im besten Fall zu steigern. Auf seiner Agenda ebenfalls: Seiner wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht fürs Unternehmen Rechnung zu tragen.
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